Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

 

Aktuelle Seite drucken

12.2-2 Objektliste Ingenieurbauwerke

 

Nachstehende Objekte werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet:

Gruppe 2 - Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung

mit Ausnahme Entwässerungsanlagen, die der Zweckbestimmung der Verkehrsanlagen dienen, und Regenwasserversickerung (Abgrenzung zu Freianlagen)

Honorarzone

 

I

II

III

IV

V

 

-

Leitungen für Abwasser ohne Zwangspunkte

x

 

 

 

 

 

-

Leitungen für Abwasser mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten

 

x

 

 

 

 

-

Leitungen für Abwasser mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten

 

 

x

 

 

 

-

einfache Leitungsnetze für Abwasser

 

x

 

 

 

 

-

Leitungsnetze für Abwasser mit mehreren Verknüpfungen und mehreren Zwangspunkten

 

 

x

 

 

 

-

Leitungsnetze für Abwasser mit zahlreichen Zwangspunkten

 

 

 

x

 

 

-

Erdbecken als Regenrückhaltebecken

 

x

 

 

 

 

-

Regenbecken und Kanalstauräume mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten

 

 

x

 

 

 

-

Regenbecken und Kanalstauräume mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten, kombinierte Regenwasserbewirtschaftungsanlagen

 

 

 

x

 

 

-

Schlammabsetzanlagen, Schlammpolder

 

x

 

 

 

 

-

Schlammabsetzanlagen mit mechanischen Einrichtungen

 

 

x

 

 

 

-

Schlammbehandlungsanlagen

 

 

 

x

 

 

-

Bauwerke und Anlagen für mehrstufige oder kombinierte Verfahren der Schlammbehandlung

 

 

 

 

x

 

-

Industriell systematisierte Abwasserbehandlungsanlagen, einfache Pumpwerke und Hebeanlagen

 

x

 

 

 

 

-

Abwasserbehandlungsanlagen mit gemeinsamer aerober Stabilisierung, Pumpwerke und Hebeanlagen

 

 

x

 

 

 

-

Abwasserbehandlungsanlagen, schwierige Pumpwerke und Hebeanlagen

 

 

 

x

 

 

-

Schwierige Abwasserbehandlungsanlagen

 

 

 

 

x