Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

 

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12.2-1 Objektliste Ingenieurbauwerke

 

Nachstehende Objekte werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet:

Gruppe 1 - Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung

Honorarzone

 

I

II

III

IV

V

 

-

Zisternen

 

 

 

 

 

 

-

einfache Anlagen zur Gewinnung und Förderung von Wasser, zum Beispiel Quellfassungen, Schachtbrunnen

 

x

 

 

 

 

-

Tiefbrunnen

 

 

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-

Brunnengalerien und Horizontalbrunnen

 

 

 

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-

Leitungen für Wasser ohne Zwangspunkte

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-

Leitungen für Wasser mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten

 

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-

Leitungen für Wasser mit zahlreichen Verknüpfungen und mehreren Zwangspunkten

 

 

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-

Einfache Leitungsnetze für Wasser

 

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-

Leitungsnetze mit mehreren Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten und mit einer Druckzone

 

 

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-

Leitungsnetze für Wasser mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten

 

 

 

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-

einfache Anlagen zur Speicherung von Wasser, zum Beispiel Behälter in Fertigbauweise, Feuerlöschbecken

 

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-

Speicherbehälter

 

 

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-

Speicherbehälter in Turmbaumweise

 

 

 

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-

einfache Wasseraufbereitungsanlagen und Anlagen mit mechanischen Verfahren, Pumpwerke und Druckerhöhungsanlagen

 

 

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Wasseraufbereitungsanlagen mit physikalischen und chemischen Verfahren, schwierige Pumpwerke und Druckerhöhungsanlagen

 

 

 

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-

Bauwerke und Anlagen mehrstufiger oder kombinierter Verfahren der Wasseraufbereitung

 

 

 

 

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