Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

 

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11.2 Objektliste Freianlagen

 

Nachstehende Freianlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:

Objekte

Honorarzone

 

I

II

III

IV

V

 

In der freien Landschaft

 

-

einfache Geländegestaltung

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-

Einsaaten in der freien Landschaft

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-

Pflanzungen in der freien Landschaft oder Windschutzpflanzungen, mit sehr geringen oder geringen Anforderungen

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-

Pflanzungen in der freien Landschaft mit natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen (Kompensationserfordernissen)

 

 

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-

Flächen für den Arten- und Biotopschutz mit differenzierten Gestaltungsansprüchen oder mit Biotopverbundfunktion

 

 

 

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-

Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung

 

 

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-

Geländegestaltungen und Pflanzungen für Deponien, Halden und Entnahmestellen mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungen

 

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-

Freiflächen mit einfachem Ausbau bei kleineren Siedlungen, bei Einzelbauwerken und bei landwirtschaftlichen Aussiedlungen

 

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-

Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungen

 

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In Stadt- und Ortslagen

 

-

Grünverbindungen ohne besondere Ausstattung

 

 

x

 

 

 

-

innerörtliche Grünzüge, Grünverbindungen mit besonderer Ausstattung

 

 

 

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-

Freizeitparks und Parkanlagen

 

 

 

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-

Geländegestaltung ohne oder mit Abstützungen

 

 

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-

Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen sowie an Ortsrändern

 

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x

 

 

 

-

Schulgärten und naturkundliche Lehrpfade und -gebiete

 

 

 

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-

Hausgärten und Gartenhöfe mit Repräsentationsansprüchen

 

 

 

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Gebäudebegrünung

 

-

Terrassen- und Dachgärten

 

 

 

 

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-

Bauwerksbegrünung vertikal und horizontal mit hohen oder sehr hohen Anforderungen

 

 

 

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-

Innenbegrünung mit hohen oder sehr hohen Anforderungen

 

 

 

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-

Innenhöfe mit hohen oder sehr hohen Anforderungen

 

 

 

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Spiel- und Sportanlagen

 

-

Ski- und Rodelhänge ohne oder mit technischer Ausstattung

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-

Spielwiesen

 

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-

Ballspielplätze, Bolzplätze, mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungen

 

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-

Sportanlagen in der Landschaft, Parcours, Wettkampfstrecken

 

 

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-

Kombinationsspielfelder, Sport-, Tennisplätze u. Sportanlagen mit Tennenbelag oder Kunststoff- oder Kunstrasenbelag

 

 

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-

Spielplätze

 

 

 

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-

Sportanlagen Typ A bis C oder Sportstadien

 

 

 

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-

Golfplätze mit besonderen natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen oder in stark reliefiertem Geländeumfeld

 

 

 

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-

Freibäder mit besonderen Anforderungen; Schwimmteiche

 

 

 

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-

Schul- und Pausenhöfe mit Spiel- und Bewegungsangebot

 

 

 

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Sonderanlagen

 

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Freilichtbühnen

 

 

 

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-

Zelt- oder Camping- oder Badeplätze, mit durchschnittlicher oder hoher Ausstattung oder Kleingartenanlagen

 

 

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Objekte

 

-

Friedhöfe, Ehrenmale, Gedenkstätten, mit hoher oder sehr hoher Ausstattung

 

 

 

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-

Zoologische und botanische Gärten

 

 

 

 

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-

Lärmschutzeinrichtungen

 

 

 

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-

Garten- und Hallenschauen

 

 

 

 

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Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Anlagen, historische Park- und Gartenanlagen, Gartendenkmale

 

 

 

 

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Sonstige Freianlagen

 

-

Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit durchschnittlichen topographischen Verhältnissen oder durchschnittlicher Ausstattung

 

 

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-

Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit schwierigen oder besonders schwierigen topographischen Verhältnissen oder hoher oder sehr hoher Ausstattung

 

 

 

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-

Fußgängerbereiche und Stadtplätze mit hoher oder sehr hoher Ausstattungsintensität

 

 

 

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