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           Honorarordnung für Architekten und Ingenieure  | 
        
           
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1.1.1 Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie
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           (1) Die Grundleistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien können in vier Leistungsphasen unterteilt und wie folgt in Prozentsätzen der Honorare in Nummer 1.1.2 bewertet werden. Die Bewertung der Leistungsphasen der Honorare erfolgt  | 
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           1.  | 
        
           für die Leistungsphase 1 (Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs) mit 3 Prozent,  | 
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           2.  | 
        
           für die Leistungsphase 2 (Grundlagenermittlung) mit 37 Prozent,  | 
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           3.  | 
        
           für die Leistungsphase 3 (Vorläufige Fassung) mit 50 Prozent,  | 
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           4.  | 
        
           für die Leistungsphase 4 (Abgestimmte Fassung) mit 10 Prozent.  | 
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           (2) Das Leistungsbild kann sich wie folgt zusammensetzen:  | 
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           Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs  | 
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           -  | 
        
           Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten untersuchungsrelevanten Unterlagen,  | 
      
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           -  | 
        
           Ortsbesichtigungen,  | 
      
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           -  | 
        
           Abgrenzen der Untersuchungsräume,  | 
      
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           -  | 
        
           Ermitteln der Untersuchungsinhalte,  | 
      
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           -  | 
        
           Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen,  | 
      
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           -  | 
        
           Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen,  | 
      
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           -  | 
        
           Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge.  | 
      
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           Leistungsphase 2: Grundlagenermittlung  | 
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           -  | 
        
           Ermitteln und Beschreiben der untersuchungsrelevanten Sachverhalte aufgrund vorhandener Unterlagen,  | 
      
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           -  | 
        
           Beschreiben der Umwelt einschließlich des rechtlichen Schutzstatus, der fachplanerischen Vorgaben und Ziele sowie der für die Bewertung relevanten Funktionselemente für jedes Schutzgut einschließlich der Wechselwirkungen,  | 
      
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           -  | 
        
           Beschreiben der vorhandenen Beeinträchtigungen der Umwelt,  | 
      
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           -  | 
        
           Bewerten der Funktionselemente und der Leistungsfähigkeit der einzelnen Schutzgüter hinsichtlich ihrer Bedeutung und Empfindlichkeit,  | 
      
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           -  | 
        
           Raumwiderstandsanalyse, soweit nach Art des Vorhabens erforderlich, einschließlich des Ermittelns konfliktarmer Bereiche,  | 
      
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           -  | 
        
           Darstellen von Entwicklungstendenzen des Untersuchungsraumes für den Prognose-Null-Fall,  | 
      
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           -  | 
        
           Überprüfen der Abgrenzung des Untersuchungsraumes und der Untersuchungsinhalte,  | 
      
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           -  | 
        
           Zusammenfassendes Darstellen der Erfassung und Bewertung als Grundlage für die Erörterung mit dem Auftraggeber.  | 
      
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           Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung  | 
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           -  | 
        
           Ermitteln und Beschreiben der Umweltauswirkungen und Erstellen der vorläufigen Fassung,  | 
      
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           -  | 
        
           Mitwirken bei der Entwicklung und der Auswahl vertieft zu untersuchender planerischer Lösungen,  | 
      
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           -  | 
        
           Mitwirken bei der Optimierung von bis zu drei planerischen Lösungen (Hauptvarianten) zur Vermeidung von Beeinträchtigungen,  | 
      
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           -  | 
        
           Ermitteln, Beschreiben und Bewerten der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von bis zu drei planerischen Lösungen (Hauptvarianten) auf die Schutzgüter im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) einschließlich der Wechselwirkungen,  | 
      
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           -  | 
        
           Einarbeiten der Ergebnisse vorhandener Untersuchungen zum Gebiets- und Artenschutz sowie zum Boden- und Wasserschutz,  | 
      
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           -  | 
        
           Vergleichendes Darstellen und Bewerten der Auswirkungen von bis zu drei planerischen Lösungen,  | 
      
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           -  | 
        
           Zusammenfassendes vergleichendes Bewerten des Projekts mit dem Prognose-Null-Fall,  | 
      
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           -  | 
        
           Erstellen von Hinweisen auf Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen sowie zur Ausgleichbarkeit der unvermeidbaren Beeinträchtigungen,  | 
      
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           -  | 
        
           Erstellen von Hinweisen auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben,  | 
      
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           -  | 
        
           Zusammenführen und Darstellen der Ergebnisse als vorläufige Fassung in Text und Karten einschließlich des Herausarbeitens der grundsätzlichen Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe,  | 
      
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           -  | 
        
           Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber.  | 
      
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           Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung  | 
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           Darstellen der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung der Umweltverträglichkeitsstudie in Text und Karte einschließlich einer Zusammenfassung.  | 
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           (3) Im Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie können insbesondere die Besonderen Leistungen der Anlage 9 Anwendung finden.  | 
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