RiABG (NL)

 

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Zu Artikel 31 [Einhaltung von Auflagen]

 

Die in Artikel 31.2 ABG 1975 vorgesehene Übersendung der vorläufigen Bauunterlagen ist unabdingbare Voraussetzung für das Tätigwerden der Fachaufsicht führenden Ebene nach Artikel 31.3 ABG 1975. Reichen diese Unterlagen nicht aus, ein Bauvorhaben in öffentlich-rechtlicher Hinsicht zu beurteilen, ergänzen die niederländischen Streitkräfte diese entsprechend. Soweit die Prüfergebnisse von der Fachaufsicht führenden Ebene innerhalb der vereinbarten Frist nicht beschafft werden können, unterrichtet diese die Streitkräfte (ggf. auch fernmündlich).