Artikel 8 [Besondere Vertragsarten]
8.1
|
Die Streitkräfte können die deutschen Behörden bitten:
|
|
8.1.1
|
Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten und kleine Neu-, Um- und
Erweiterungsbauten durch Abschluss von Zeitverträgen, von
Verträgen, die mehrere Fachlose einschließen, oder von
anderen hierfür geeigneten Verträgen durchzuführen;
|
|
8.1.2
|
Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten durch Abschluss von
Verträgen, die mehrere Fachlose einschließen, oder von
anderen hierfür geeigneten Verträgen durchzuführen.
|
8.2
|
Den Wünschen der Streitkräfte wird entsprochen, soweit sie
mit den deutschen Vorschriften vereinbar sind.
|
Zu Artikel 8 [Besondere Vertragsarten]
8.1
|
Falls die niederländischen Streitkräfte
Wünsche bezüglich der in Artikel 8.1.1 und 8.1.2
ABG 1975 genannten Vertragsformen haben, teilen sie diese
dem zuständigen Bauamt rechtzeitig, spätestens
mit der Beauftragung zur Durchführung der Leistungen
nach Artikel 7.1.4 ABG 1975 auf Formblatt ABG 3 mit.
|
8.2
|
Die Anforderung von Leistungen im Rahmen von
Zeitverträgen durch die niederländischen
Streitkräfte kann - soweit nichts anderes vereinbart -
mit Formblatt ABG 6 entsprechend der schematischen
Darstellung erfolgen (Anlage 2).
|
8.3
|
Einzelaufträge im Rahmen von Zeitverträgen
dürfen nur erteilt werden, wenn die Auftragssumme
für die in einem Leistungsverzeichnis beschriebenen
Arbeiten, die im Vergabe- und Vertragshandbuch für die
Baumaßnahmen des Bundes (VHB - Richtlinien zu
Formblatt Nr. 617) festgelegte Betragsgrenze für eine
Baumaßnahme im Sinne des Artikels 1.8 ABG 1975 nicht
übersteigt.
|
8.4
|
Die Bauämter vereinbaren mit den niederländischen
Streitkräften, für welche Liegenschaftsbezirke
und für welche Fachlose Zeitverträge
abgeschlossen werden sollen. Dabei kann - falls es
zweckmäßig erscheint - für Liegenschaften,
die von den deutschen Stellen benutzt werden, und für
Liegenschaften, die von den niederländischen
Streitkräften benutzt werden, ein gemeinsamer
Zeitvertrag abgeschlossen werden.
|
8.5
|
Wenn das Bauamt für von den niederländischen
Streitkräften benutzte Liegenschaften einen
Zeitvertrag abgeschlossen hat und vereinbart wurde, dass
das Bauamt die Einzelaufträge erteilt, können
außerhalb der Dienststunden des Bauamtes die
niederländischen Streitkräfte in einem Notfall
oder aus sonstigen besonderen Gründen notwendig
gewordene Leistungen unmittelbar abrufen.
|
|
In einem solchen Fall erteilt das Bauamt den Einzelauftrag
für diese Leistungen nachträglich schriftlich.
|
8.6
|
Soweit haushaltsspezifische Vorgaben der
niederländischen Streitkräfte oder
militärische Gründe die Einhaltung von Kosten
und / oder Terminen erfordern, können die
niederländischen Streitkräfte im Einzelfall auch
bitten, Baumaßnahmen nach Artikel 8.1.1 und 8.1.2 ABG
1975 auf der Grundlage von Verträgen
durchzuführen, die mehrere oder auch alle Fachlose
einschließen. Die Bitten sind im Einzelnen
gegenüber dem zuständigen Bauamt rechtzeitig,
spätestens mit der Beauftragung zur Durchführung
der Leistungen nach Artikel 7.1.4 ABG 1975 auf Formblatt
ABG 3 mitzuteilen und zu begründen. Zur Einhaltung der
geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften haben die
deutschen Behörden die Aufgabe, die
niederländischen Streitkräfte bei der Gestaltung
der Verträge im Einzelfall zu beraten.
|
|