Verwaltungsabkommen - ABG 1975 - (NL)
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Artikel 40 [Änderungen, Meinungsverschiedenheiten]
40.1
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Auf Wunsch einer Partei kann dieses Abkommen nach gemeinsamer
Vereinbarung geändert werden.
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40.2
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Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung und Anwendung
dieses Abkommens, nicht von diesem Abkommen erfasste Fragen oder
durch außergewöhnliche Umstände gerechtfertigte
Änderungen bestimmter Vertragsbestimmungen sind zwischen dem
Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
und den zuständigen Dienststellen der Streitkräfte auf
dem Verhandlungswege zu regeln.
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