Verwaltungsabkommen - ABG 1975 - (NL) |
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Artikel 32 [Beachtung der technischen Baubestimmungen]
32.1 |
Bei der Erstellung der statischen Berechnung, Bewehrungspläne, Wärme- und Schallschutzunterlagen sind die geltenden deutschen technischen Bestimmungen zu beachten. |
32.2 |
Die erforderlichen Prüfvermerke zu den statisch-konstruktiven Unterlagen werden durch die Streitkräfte eingeholt. |