Verwaltungsabkommen - HQ-ABG -

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Artikel 42 [Ausführungsrichtlinien]

 

1.

Zu diesem Abkommen ergehen Ausführungsrichtlinien des Obersten Hauptquartiers der Alliierten Mächte, Europa (SHAPE) für die NATO-Hauptquartiere und des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau für die deutschen Behörden.

2.

Die Fassung der Ausführungsrichtlinien wird zwischen SHAPE und dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau abgestimmt.