Verwaltungsabkommen - HQ-ABG - |
Artikel 42 [Ausführungsrichtlinien]
1. |
Zu diesem Abkommen ergehen Ausführungsrichtlinien des Obersten Hauptquartiers der Alliierten Mächte, Europa (SHAPE) für die NATO-Hauptquartiere und des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau für die deutschen Behörden. |
2. |
Die Fassung der Ausführungsrichtlinien wird zwischen SHAPE und dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau abgestimmt. |