Verwaltungsabkommen - HQ-ABG - |
Artikel 29 [Kostengrenzen]
Bei Baumaßnahmen mit Kosten 75.000 EUR bis einschließlich 250.000 EUR finden die Vorschriften über das Verfahren der Zusammenarbeit nach Abschnitt B des Kapitel III nur dann Anwendung, wenn die deutschen Behörden dies bei der Programmabstimmung wünschen. |
Baumaßnahmen mit Kosten unter 75.000 EUR sind von dem Verfahren befreit. |