Verwaltungsabkommen - HQ-ABG -

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Artikel 29 [Kostengrenzen]

 

Bei Baumaßnahmen mit Kosten 75.000 EUR bis einschließlich 250.000 EUR finden die Vorschriften über das Verfahren der Zusammenarbeit nach Abschnitt B des Kapitel III nur dann Anwendung, wenn die deutschen Behörden dies bei der Programmabstimmung wünschen.

Baumaßnahmen mit Kosten unter 75.000 EUR sind von dem Verfahren befreit.