Verwaltungsabkommen - HQ-ABG - |
Artikel 10 [Beachtung der Wirtschaftlichkeit, von Fristen und der Sicherheitserfordernisse]
Die deutschen Behörden sorgen dafür, dass die Arbeiten nach den Plänen und Leistungsverzeichnissen in möglichst wirtschaftlicher Weise und innerhalb der vereinbarten Fristen durchgeführt und alle Sicherheitserfordernisse beachtet werden. |