RiABG (GB) |
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Zu Artikel 31 [Einhaltung von Auflagen]
Die in Artikel 31.2 vorgesehene Übersendung der vorläufigen Bauunterlagen ist unabdingbare Voraussetzung für das Tätigwerden der Fachaufsicht führenden Ebene nach Artikel 31.3 ABG 1975. Reichen diese Unterlagen nicht aus, ein Bauvorhaben in öffentlich-rechtlicher Hinsicht zu beurteilen, ergänzen die britischen Streitkräfte diese entsprechend. |