RiABG (GB)

 

Aktuelle Seite drucken

Zu Artikel 21 [Anrechenbare Kosten]

 

Zu den anrechenbaren Baukosten gemäß Artikel 21.1 ABG 1975 gehören:

-  

Die Kosten für den Abtransport von Ausbaumaterialien jeglicher Art von der Baustelle zur Deponie. Nicht anrechenbar sind die Deponiegebühren.

-

Die Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, soweit diese Maßnahmen für Unterkünfte / Einrichtungen durchgeführt werden, die für die ausschließliche Verwendung durch die britischen Streitkräfte zur Verfügung (vgl. Artikel 53 ZA NTS) gestellt, als Teil eines Bauvorhabens erforderlich und Maßnahmen sind, die von den deutschen Baubehörden nach Artikel 7 ABG 1975 geplant und ausgeführt werden.