Verwaltungsabkommen - ABG 1975 - (Brit.) |
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Artikel 41 [Inkrafttreten]
Dieses Verwaltungsabkommen tritt am ersten Tage des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die zweite Vertragspartei dieses Abkommen unterzeichnet. Gleichzeitig treten die im Begleitschreiben zu diesem Verwaltungsabkommen aufgeführten Verwaltungsabkommen außer Kraft. |