RiABG (Belg.)

 

Aktuelle Seite drucken

Zu Artikel 1 [Begriffe]

 

Die ABG 1975 regeln die Durchführung der in Artikel 1 definierten Baumaßnahmen, die mit Heimatmitteln der belgischen Streitkräfte finanziert werden.

Für andere, z. B. aus Mitteln der Bundesrepublik Deutschland finanzierte Baumaßnahmen können die ABG 1975 angewendet werden, wenn dies zuvor zwischen den belgischen Streitkräften und der Bundesrepublik Deutschland vereinbart wird.