RiABG (Belg.)

 

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Zu Artikel 16 [Aufwendungen zu Lasten der Streitkräfte]

 

1.

Zu Artikel 16.1 und 16.1.2 vergleiche auch Artikel 12.3 und 12.5.

2.

Zu Artikel 16.1.2

 

Wenn zur Vermeidung von finanziellen Nachteilen kurzfristige Entscheidungen auf der Baustelle notwendig werden, deren Genehmigung durch die schriftliche Änderungsanforderung mit Formblatt ABG 5 nicht zeitgerecht eingeholt werden kann, muss das Bauamt die Zustimmung zur Änderung von der zuständigen Dienststelle der belgischen Streitkräfte fernmündlich einholen. Die fernmündliche Änderungsanforderung und deren Genehmigung sind unverzüglich in Schriftform zu bestätigen.