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RiABG (Belg.) |
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Zu Artikel 13 [Prüfung, Mängelfeststellung]
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1. |
Zur Vorbereitung der Übergabe der baulichen Anlagen an die belgischen Streitkräfte kann das Bauamt eine Begehung der Anlagen mit den belgischen Streitkräften bereits vor Fertigstellung vereinbaren. |
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2. |
Das Bauamt veranlasst in derartigen Fällen, dass die Auftragnehmer die gemeinsam festgestellten Mängel sofort beseitigen. |