RiABG (Belg.)

 

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Zu Artikel 13 [Prüfung, Mängelfeststellung]

 

1.

Zur Vorbereitung der Übergabe der baulichen Anlagen an die belgischen Streitkräfte kann das Bauamt eine Begehung der Anlagen mit den belgischen Streitkräften bereits vor Fertigstellung vereinbaren.

2.

Das Bauamt veranlasst in derartigen Fällen, dass die Auftragnehmer die gemeinsam festgestellten Mängel sofort beseitigen.