Auftragsbautengrundsätze - ABG 1975- (Belg.)

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Verwaltungsabkommen
ABG 1975

zwischen dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
der Bundesrepublik Deutschland
und dem Minister für nationale Verteidigung des Königreichs Belgien
über die Durchführung von Baumaßnahmen für und durch die in der
Bundesrepublik Deutschland stationierten belgischen Streitkräfte
nach Artikel 49 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA NTS)
vom 8. / 22. September 1975
(BGBl. II vom 30.10.1975 Nr. 63, S. 1441, Rdschr. vom 26.09.1975, MinBlFin 1975, S. 619,
Änderungsabkommen vom 13.10. / 17.10.2003, BGBl. II vom 06.12.2005 Nr. 28, S. 1257)

in Kraft getreten am 1. Oktober 1975

- redaktionell überarbeitete Fassung -

 

Der Bundesminister
für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
der Bundesrepublik Deutschland

 

und

 

der Minister für nationale Verteidigung
des Königreichs Belgien

 

in der Absicht,

 

auf der Grundlage des Artikels 49 ZA NTS die Einzelheiten des Verfahrens für die Programmabstimmung und die Durchführung der Baumaßnahmen, die von den deutschen Behörden für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten belgischen Streitkräfte (Truppe und ziviles Gefolge), nachstehend Streitkräfte genannt, ausgeführt werden, und die Durchführung der Baumaßnahmen, die die Streitkräfte selbst ausführen oder unmittelbar an Unternehmer vergeben, nach gleichen Grundsätzen zu regeln,

 

sind wie folgt übereingekommen:

 

 

Kapitel I "Allgemeines"
Kapitel II "Baumaßnahmen, die von den deutschen Behörden im Auftragsbauverfahren (Regelverfahren) durchgeführt werden"
Kapitel III "Baumaßnahmen, die von den Streitkräften im Wege des Truppenbauverfahrens durchgeführt werden"
Kapitel IV "Übergangs- und Schlussbestimmungen"

 

 

Dieses Vertragsabkommen wurde in deutscher und französischer Sprache gefertigt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

 

Bonn, den 8. September 1975

 

Bonn, den 22. September 1975

 

 

 

Für den Bundesminister
für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
der Bundesrepublik Deutschland

 

Für den Minister
für nationale Verteidigung
des Königreichs Belgien

 

 

 

Dr.-Ing. P. Oltmanns

 

Solier

 

 

Oberst und Chef der Belgischen Verbindungsstelle
in der Bundesrepublik Deutschland