|
RiABG (Belg.) |
|
C. Von den belgischen Streitkräften zu tragende Kosten
Zu Artikel 16 [Aufwendungen zu Lasten der
Streitkräfte]
Zu Artikel 17 [Besondere Kostenübernahme]
Zu Artikel 18 [Ausgeschlossene
Kostenübernahme]
Zu Artikel 19 [Baustellenbüro,
Baustellenüberwachung]