Artikel 8 [Besondere Vertragsarten]
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8.1
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Die Streitkräfte können die deutschen Behörden bitten:
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8.1.1
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Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten und kleine Neu-, Um- und
Erweiterungsbauten durch Abschluss von Zeitverträgen, von
Verträgen, die mehrere Fachlose einschließen, oder von
anderen hierfür geeigneten Verträgen durchzuführen;
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8.1.2
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Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten durch Abschluss von
Verträgen, die mehrere Fachlose einschließen, oder von
anderen hierfür geeigneten Verträgen durchzuführen.
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8.2
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Den Wünschen der Streitkräfte wird entsprochen, soweit sie
mit den deutschen Vorschriften vereinbar sind.
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Zu Artikel 8 [Besondere Vertragsarten]
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1.
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Falls die belgischen Streitkräfte Wünsche
bezüglich der in Artikel 8.1.1 und 8.1.2 genannten
Vertragsformen haben, teilen sie diese dem zuständigen
Bauamt rechtzeitig, spätestens mit der Beauftragung
zur Durchführung der Leistungen nach Artikel 7.1.4 auf
Formblatt ABG 3 mit.
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2.
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Die Anforderung von Leistungen im Rahmen von
Zeitverträgen durch die belgischen Streitkräfte
kann - soweit nichts anderes vereinbart - mit Formblatt ABG
6 entsprechend der schematischen Darstellung erfolgen
(Anlage 2).
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3.
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Einzelaufträge im Rahmen von Zeitverträgen
dürfen nur erteilt werden, wenn die Auftragssumme
für die in einem Leistungsverzeichnis beschriebenen
Arbeiten die im Vergabehandbuch (VHB - Richtlinien zu
§ 6 VOB/A -) festgelegte Betragsgrenze für eine
Baumaßnahme im Sinne des Artikels 1.8 nicht
übersteigt.
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4.
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Die Bauämter vereinbaren mit den belgischen
Streitkräften, für welche Liegenschaftsbezirke
und für welche Fachlose Zeitverträge
abgeschlossen werden sollen. Dabei kann - falls es
zweckmäßig erscheint - für Liegenschaften,
die von den deutschen Stellen benutzt werden, und für
Liegenschaften, die von den belgischen Streitkräften
benutzt werden, ein gemeinsamer Zeitvertrag abgeschlossen
werden.
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5.
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Wenn das Bauamt für von den belgischen
Streitkräften benutzte Liegenschaften einen
Zeitvertrag abgeschlossen hat und vereinbart wurde, dass
das Bauamt die Einzelaufträge erteilt, können
außerhalb der Dienststunden des Bauamtes die
belgischen Streitkräfte in einem Notfall oder aus
sonstigen besonderen Gründen notwendig gewordene
Leistungen unmittelbar abrufen.
In einem solchen Fall erteilt das Bauamt den Einzelauftrag
für diese Leistungen nachträglich schriftlich.
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