Verwaltungsabkommen - ABG 1975 - (Belg.)

BglB zu Artikel 41

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Artikel 41 [Inkrafttreten]

 

Dieses Verwaltungsabkommen tritt am ersten Tage des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die zweite Vertragspartei dieses Abkommen unterzeichnet. Gleichzeitig tritt das im Begleitschreiben zu diesem Verwaltungsabkommen genannte Verwaltungsabkommen ABG 1964 (belg.) außer Kraft.