Unterzeichnungsprotokoll zum [NATO-Truppenstatut und zum] Zusatzabkommen

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Zu Artikel IX Absatz (6)

 

Die Bundesrepublik ist bereit, Anträge auf Gewährung von Verkehrserleichterungen und tariflichen Vergünstigungen für Angehörige wohlwollend zu prüfen. Diese Prüfung wird nur im Rahmen der bestehenden Tarife und bei vergleichbarem Sachverhalt vorgenommen.