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           Unterzeichnungsprotokoll zum [NATO-Truppenstatut und zum] Zusatzabkommen  | 
        
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           Die Behörden der Truppen schränken den Zuzug von nahen Verwandten im Sinne des Artikels 2 Absatz (2) Buchstabe (a) in das Bundesgebiet nach Möglichkeit ein.  |