Unterzeichnungsprotokoll zum [NATO-Truppenstatut und zum] Zusatzabkommen

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UP: Zu Artikel 47

 

In die nach Artikel 47 Absatz (5) Buchstabe (g) vorgesehenen Verwaltungsabkommen ist folgendes aufzunehmen:

"Um den deutschen Behörden die Befolgung der deutschen Haushaltsvorschriften zu ermöglichen, wird in dem Schriftstück, das die Zustimmung im Sinne von Artikel 47 Absatz (5) Buchstabe (c) des Zusatzabkommens enthält, gleichzeitig eine Bestätigung abgegeben, dass die erforderlichen Haushaltsmittel bereitstehen."