Gesetz zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen |
Kapitel 7: Ausführungsbestimmungen zu den Abkommen vom 3. August 1959
zwischen
der Bundesrepublik Deutschland, Kanada und dem Vereinigten
Königreich Großbritannien
und Nordirland über die Durchführung von Manövern und
anderen Übungen im Raume Soltau-Lüneburg