Gesetz zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen |
Begründung zum Vertragsgesetz
Mit dem Gesetz zu dem Abkommen vom 18.03.1993 zur Änderung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und weiteren Übereinkünften vom 28.09.1994 (BGBl. II S. 2594) wurde u. a. das Gesetz zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags vom 19. Juni 1951 über die Rechtsstellung ihrer Truppen und den Zusatzvereinbarungen vom 3. August 1959 zu diesem Abkommen (Gesetz zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen) vom 18. August 1961 (BGBl. II S. 1183) geändert.
Die zitierten Textstellen in der Begründung zum Vertragsgesetz beziehen sich auf die Artikel des Gesetzes zu dem Abkommen vom 18.03.1993 zur Änderung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und weiteren Übereinkünften vom 28.09.1994 (BGBl. II S. 2594).