Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland

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Art. 2 [Beitritt]

 

Dieser Vertrag steht jedem Staat zum Beitritt offen, welcher nicht zu den Unterzeichnerstaaten gehört und welcher im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Protokolls über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland am 23. Oktober 1954 in Paris Streitkräfte im Bundesgebiet stationiert hatte. Ein solcher Staat, der diesem Vertrag beizutreten wünscht, kann bei der Bundesrepublik eine Beitrittsurkunde hinterlegen.