Gesetz zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen

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Art. 16, Art. 17 [Änderungen Bundesleistungsgesetz]

 

(die in Kapitel 4 enthaltenen Art. 16 und 17 enthalten Änderungen hinsichtlich § 76 des Bundesleistungsgesetzes; vom Abdruck wird daher abgesehen)