Auftragsbautengrundsätze - ABG 1975- (Brit.) |
Verwaltungsabkommen
ABG 1975
zwischen dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und
Städtebau
der Bundesrepublik Deutschland
und den Oberbefehlshabern der britischen Streitkräfte in der
Bundesrepublik Deutschland
über die Durchführung der Baumaßnahmen für und durch
die in der
Bundesrepublik Deutschland stationierten britischen Streitkräfte
nach Artikel
49 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA NTS)
vom 8. / 30. September 1975
(BGBl.
II vom 26.11.1975 Nr. 69, S. 1745; RdSchr.
vom 02.10.1975, MinBlFin 1975, S. 669,
zuletzt geändert durch die Änderungsvereinbarung
vom 10.06. / 04.07.2008, BGBl. II vom 06.10.2008 Nr. 26, S. 974)
in Kraft getreten am 1. Oktober 1975
- redaktionell überarbeitete Fassung -
Der Bundesminister |
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und |
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die Oberbefehlshaber der in der Bundesrepublik Deutschland |
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in der Absicht, |
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auf der Grundlage des Artikels 49 ZA NTS die Einzelheiten des Verfahrens für die Programmabstimmung und die Durchführung der Baumaßnahmen, die von den deutschen Behörden für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten britischen Streitkräfte (Truppe und ziviles Gefolge), nachstehend Streitkräfte genannt, ausgeführt werden, und die Durchführung der Baumaßnahmen, die die Streitkräfte selbst ausführen oder unmittelbar an Unternehmer vergeben, nach gleichen Grundsätzen zu regeln, |
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sind wie folgt übereingekommen: |
Kapitel I "Allgemeines"
Kapitel II "Baumaßnahmen, die von den
deutschen Behörden im Auftragsbauverfahren (Regelverfahren)
durchgeführt werden"
Kapitel III "Baumaßnahmen, die von den
Streitkräften im Wege des Truppenbauverfahrens durchgeführt
werden"
Kapitel IV "Übergangs- und
Schlussbestimmungen"
Dieses Vertragsabkommen wurde in deutscher und englischer Sprache gefertigt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. |
Bonn, den 8. September 1975 |
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Bonn, den 30. September 1975 |
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Für den Bundesminister |
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Für die Oberbefehlshaber |
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Dr.-Ing. P. Oltmanns |
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O.M. Room, CBE |
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Major General, |